S.A.R. - Rettungsdienst Das D.P.R. (Dekret des Präsidenten der Republik) n. 662, 28.9.94, welches die 1979 Hamburger Konvention ratifiziert, hat wichtige Innovationen im Bereich der Organisation und der Koordinierung des Rettungsdienstes zu See in den nationalen Gebieten. Mit dieser Maßnahme kam der Seenotrettungsdienst raus aus einer Dimension wo er eine Betätigung war welche mit den, in dem Moment, verfügbaren Mitteln und kam in eine Phase hoch Professionelle Betätigung, mit speziell ausgerüsteten Mitteln und besonders trainierte Besatzungen.
Die Regelung nimmt Schritte um ein neues und besser funktionierende Organisation des Sektors, stellt die respektiven Funktionen der Strukturen auf und, gibt, spezifischer weise, dem Hauptkommando der Capitanerie di Porto, die Aufgabe der Sicherung einer effizienten Organisation des Seenotrettungsdienstes innerhalb seines Kompetenz-Gebietes, welches weit über die Grenzen der Hoheitsgewässer geht. Das Hauptkommando nimmt die Funktion als I.M.R.C.C. (Italian Maritime Rescue Coordination Center), Italienisches Maritimes Rettungsdienst Koordinationszentrum auf, welches an der Spitze des System der Betätigungen welche dem Seenotrettungsdienst anbelangen ist, durch die Hilfe der Luft und See Gruppen des Korps der Capitanerie di Porto, mit eventueller Unterstützung anderer Militär und Zivilrettungseinheiten. Das I.M.R.C.C.- kann funktionell in der Struktur der Centrale Operativa del Comando Generale (Einsatzzentrale des Hauptkommandos) repräsentiert werden - hält Beziehungen zu den Rettungsdienst Koordinationszentren der anderen Staaten um die internationale Kooperation zu sichern, wie in der Hamburger Konvention vorgesehen.
I.M.R.S.C. - ihres ZuständigkeitsgebietDas schon genannte Dekret 662/94 gibt den im Moment existierenden 14 Maritimen Direktionen die Funktion als Sekundäre Maritime Rettungsdienst Zentren (M.R.S.C. - Maritime Rescue Sub Center) welche die Koordination der Maritimen Seenotrettung sichern, innerhalb ihres Zuständigkeitsgebiet, gemäß spezifischer Richtlinien und Entsendungen des nationalen Zentrum (I.M.R.C.C.).
Die Hafen Kommandos (Hafenmeistereien, Maritime Bezirksbüros und Strand Delegationen) sind als Küstenwach Einheiten (U.C.G. - Unit Coast Guards) ausgemacht. Diese letzten ordnen die Einsetzung der innerhalb ihres Zuständigkeitsgebiet Luft-See Einheiten an und behalten die operative Kontrolle, außer wenn das I.M.R.C.C. anders anordnet.
Die Sekundären Rettungsdienst Zentren und die U.C.G. haben die Möglichkeit, in Notwendigkeit, Hilfe von Privaten oder anderen Staatlichen Administrationen See- und Lufteinheiten anzufordern.
Um die 1979 Hamburger Konvention und die folgenden Austragungsregelungen vollkommen in die Tat umzusetzen, hat sich das I.M.R.C.C. mit einem spezifischen "Piano S.A.R. Marittimo Nazionale" (Nationales Maritimes Seenotrettungsprogramm) welches am 25 November, 1996 vom Ministerium für Verkehr und Navigation (jetzt Ministerium für Verkehr). Dieses Dokument ist hauptsächlich in einem eröffneten Teil, welcher sich auf die generelle und funktionelle Organisation des S.A.R. Dienstes bezieht, und einen zweiten Teil mit örtlichen Programmen der 14 M.R.S.C., welcher die gesamten verfügbaren Mittel und die operativen Verbindungen beinhaltet.

