Maritimer FischfangUnsere Nation präsentiert eine natürliche Verbindung zu den Aktivitäten die mit dem Meer zu tun haben so wie der Fischfang, mit seiner Geschichte und seinen Traditionen. Aber die lebenden Meeresgüter müssen mit Vorsicht behandelt werden, um ihre Verfügbarkeit auch für zukünftige Generation zu sichern, um eine konstante tragbare Entwicklung in diesem Bereich zu garantieren. Das Meer muss vor Überfischung geschützt werden, als auch von anderen schädlichen Wirkungen von anderen menschlichen Tätigkeiten, so dass seine Reichtümer ein Erbe für alle sein kann.
Überwachung des Fischfanges
Die Kontrolle über dass Ordnungsgemäße vorangehen des Maritimen Fischfanges erfordert, zusammen zu einer perfekten Kenntnis der Gemeinschafts- und Nationalennormen, auch die Kenntnis der verbundenen Normen (Navigationskodex, Sicherheitsverordnung für die Mannschaft, Hygiene-Sanitärnormen, Disziplin der Kommerzialisierung der Fischfangprodukte, etc.). Daher sah der Gesetzgeber die Notwendigkeit die Koordination dieser Tätigkeiten dem Korps der Capitanerie di Porto, einer stabilen Struktur, weit über 8000 km von Küsten verbreitet, anzuvertrauen. Tatsache ist dass der Art. 21 des Gesetzes n. 963 14. Juli 1965 betreffs der Disziplin des maritimen Fischfanges, sagt ausdrücklich dass die Überwachung der Fischerei und dem Handel der Fischereiprodukte und Kontrolle über die Gesetzesbrüche welche sie interessieren sind der Direktion des Kommandanten der Hafenmeisterei anvertraut, Person, dieser Letzte, welche auch die lokale konsultierende Fischereikommission präsidiert. Nach dem Start von gemeinsamen Fischereipolitiken haben die Europäischen Unionsstaaten die Notwendigkeit der Individuation in jedem Mitgliedsstaat von einem Qualifizierten Körper wem alle Kontrollorganismen sich darauf beziehen müssen gespürt, und gaben so Leben zu Nationalen Fischfang Kontrollzentren.
Das Nationale Fischfang Kontrollzentrum (NFKZ) wurde eingeführt in Einklang mit der EG Kommissionsregulation 1489/97 des 29/07/1997, welche die Applikationsmodalitäten des EWG Rates Regulation 2847/93 betreffend Satelliten Kontrollsysteme der Fischerboote.
Aufgaben des NFKZ, so wie von dem DPR n. 424 9 Oktober, 1998 festgesetzt, ist die Überwachung der Fischerei und der verbundenen Wirtschaftlichen Aktivitäten. Diese Aktivität ist an die Fischkutter Adressiert welche die Italienische Fahne (dabei wird nicht berücksichtigt ob in welchen Gewässern operiert wird, und welche Häfen sie anlaufen) und allen Fischfangeinheiten der Mitgliedsstaaten, und noch mehr zu denen von Nationen welche nicht Teil der EU sind, wenn sie in Gemeinde Gewässern operieren.
In Zusammenfassung, Italien, mit den oben erwähntem DPR 424/98 hat als Kontrollautorität das Hauptkommando der Capitanerie di Porto bezeichnet und haben für diesen Zweck folgendes bereitgestellt: Strukturen, Installationen und Informatik Programme welche, ab dem nächsten Jahr, die Radio-Ortung in Real-Time der Fischkutter welche länger als 18m sind dank der Blue Boxes erlauben (den kleineren Einheiten ist die Möglichkeit gegeben, freiwillig, sich auch mit dieser Ausstattung auszurüsten).
An Zweiter Stelle, in Anpassung zu den vorher erwähntem Reg. (EWG) 2847/93 – welches die Koordination zwischen den verschiedenen Fischfang Kontrollzentren (FKZ) der EU, durch die Planung gemeinsamer Inspektionen und Informationsaustausch erworbener Erfahrungen – Vom Hauptkommando des Korps der Capitanerie di Porto wird verlangt die schon gestarteten Relationen mit den entsprechenden FKZ des Mittelmeeres, in Frankreich, Spanien und Griechenland, zu konsolidieren.
Das Ziel ist eine erweiterte Kenntnis des Fischfanges im Mittelmeer und entsprechender Aktivitäten zu erwerben, dabei beachtend dass die FKZ angeordneten Kontrollen die gesamten Fischereiaktivitäten (Fang, Transport, Verkauf und finanzielle Unterstützungen für die Unternehmen) beinhaltet. Dazu muss die Notwendigkeit eines Austausches von Informationen zu starten, auf der Kontrollaktivität zu See und auf den Entlade Orte, um eine gemeinsame Strategie gegen illegale Aktivitäten zu finden, auch mit dem Ziel vorauszusehen, durch den vergleich der Sanktionsnormen der Mitgliedstaaten welche sich am Mittelmeer befinden und eine Harmonisierung dieser Normen, dabei berücksichtigend dass im Moment die nicht Einhaltung von Gemeinde Regulationen in den verschiedenen Nationen andersartig verfolgt werden mit verschiedenen Sanktionen (Verwaltungs- oder Strafrechtliche Sanktionen).
Maritimer FischfangVon was vorhergesagt wurde ist es verständlich dass die aufgetragenen Aufgaben des Hauptkommandos – und aller Artikulationen der Küstenwache – anstrengend und fordernd sind. Die in Tat Setzung der Gemeinschaftsnormen fordern menschliche und materielle Mittel welche Italien erlauben werden eine bedeutende Rolle in den Gemeinschaft Fischfangpolitiken zu spielen, in Bezug auf sein Position als Halbinsel im Herzen des Mittelmeeres.
Um diese Ziele zu erreichen trägt das Hauptkommando eine Serie von Initiativen aus mit dem Ziel auf einer technischen Bildung des Personals welches bei den Maritimen Direktionen und im Operationszentrum eingesetzt wird, und generell, das gesamte Personal.
Besonders die Studienprogramme der Bildungsinstitute wurden neu ausgearbeitet und erweitert, und Kurse gehalten von Forschungszentren des Gebiete wurden bei den Maritimen Direktionen und Flugstaffeln organisiert, da die Gemeinschaftsnormen hauptsächlich aus den Resultaten der Ozeanographischen Kampagnen herauskommen. Die Vertiefungsthemen betreffen die Prinzipien der Marinebiologie angewendet im Fischfang, als auch in den Grundlagen des Gemeinde Rechts und der dynamischen Anpassung des Italienischen juristischem Systems in Ansicht der juristischen Orientierung des Europäischen Gerichtshofes und des Supremen Gerichtshofes und die Ziele der EWG Regulation 2847/93 und der anderen Gemeinde Regulationen (Kontrollmaßnahmen und die Rationalisierung der Fischfanganstrengungen, der Gesamtbetrag des erlaubten Fanges – TAC – Regelmäßigkeit der Fischereioperationen in zeitlicher Reihenfolge, Etikettierung der Produkte mit Indikation der Frische, Gewicht, Herkunftsgebiet, der Gattung, und die Herstellungsart, oder vielmehr, ob das Fischartige Produkt in maritimen Gewässern, internen Gewässern oder von einer Zucht-Farm).
Man muss auch herauszeichnen dass das Nationale Fischfang Kontrollzentrum – auch im Licht des 6. Nationalen Planes der Fischerei und Acquakultur verbunden zum Triennium 2000-2003 – hat den Plan 2002 ausgearbeitet, für die Überwachung und die Kontrolle der Fischfangflotte. Unentbehrliches Instrument, dieses Letzte, um die komplexen Gemeinde Normen und, besonders, die (EWG) Regulation 2847/93 auszutragen. Die vorher erwähnte schreibt die Modalitäten der Austragung der Kontrollen im Bereich der Fischerei welche in Bord Inspektionen, Überprüfung der Regelmäßigen Haltung der Fischfangregister, Mitteilungen der Entladung des Fanges, reguläres Halten der Verkaufsnoten und – nicht zu Letzt – die Einhaltung der Gesundheitsnormen (cf. Legislatives Dekret 531/ 92) vor.
Am Ende der intensiven Überwachungs- und Kontrollaktivitäten, ausgetragen vom Korps zu See und in den Verkaufsstellen der Produkte, nach der Einsetzung des Nationalen Fischfang Kontrollzentrums, ist es wert erwähnt zu werden. Die erreichten Resultate, auch dank der konstant ausgetragenen Empfindlichmachaktivität der Peripherellen Büros des interessierten Maritimen Ordens, waren brillant, besonders wenn man die anderen fordernde institutionelle Dienste in Betracht zieht welche der Korps der Capitanerie austragen muss.
Daher, besteht die Sicherheit das in Zukunft der Korps seine besten Energien und seinen eigenen Enthusiasmus einsetzen wird um den Gemeinde Verpflichtungen zu entsprechen, um die schon jetzt schmeichelhaften Resultate, wessen jeder Militär des Korps stolz sein kann, zu verbessern.

